In einer Wohnung nach einem Todesfall steht alles noch so da, wie der Verstorbene es zurückgelassen hat, und die Frage, was mit diesen Dingen geschieht, ist für Angehörige eine der ersten. Was gereinigt und was entfernt wird, halten wir vorab im Angebot fest; gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. In Schöppenstedt übernehmen wir Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die Wohnungsauflösung.
Ja, und der Grund liegt in den Materialien. Fugen, Holz, der Rücken eines Teppichbodens und der Estrich darunter saugen auf, was auf sie trifft, und halten es fest. Eine Fläche sieht danach sauber aus, obwohl im Untergrund Rückstände bleiben; Wischen verteilt sie eher, als dass es sie löst. Auch der Geruch hängt daran, denn er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle im Material entfernt ist. Wir entfernen kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang der Arbeit. Bevor etwas beginnt, sehen wir uns das vor Ort kostenlos an. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang benannt ist, und Sie entscheiden anschließend.
Nein, und das liegt nicht an fehlender Erfahrung. Der Anblick eines Raumes sagt nichts über seinen biologischen Zustand, weil das Entscheidende unter Belägen, in Fugen und in Anschlüssen sitzt. Bei der Besichtigung sehen wir uns deshalb auch die Stellen an, an denen nichts zu erkennen ist.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt; eine Angabe vorab wäre geraten. Solange wir arbeiten, fahren unsere Teams mit Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor, und auf Wunsch legen wir die Zeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Was in Ihrem Fall ansteht, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären. Der nächste Schritt ist dann die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
