Nach einem Leichenfund bleiben Rückstände zurück, die Angehörige mit den Mitteln aus dem eigenen Haushalt nicht erreichen können. Wir übernehmen in Schnaittach die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn die Räume leer übergeben werden sollen, die Wohnungsauflösung. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Weil Haushaltsmittel dort aufhören, wo die eigentliche Belastung beginnt. Ein Reiniger löst, was auf einer Oberfläche liegt, und erreicht nicht, was durch Fugen, Bodenbelag, Holz oder Estrich nach unten gezogen ist. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, denn das Auge beurteilt Farbe und nicht den Zustand des Materials. Wischen verteilt solche Rückstände eher, als dass es sie entfernt. Auch Geruch hängt nicht in der Luft, sondern sitzt in dem Material, das die Quelle aufgenommen hat: Ist dieses entfernt und sind die Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert, verschwindet er dauerhaft. Das unterscheidet Tatortreinigung vom Putzen.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, und den sieht sich jemand von uns vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach steht der Umfang in einem Angebot, und erst mit Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Zwei Wohnungen gleichen sich darin selten, weil Umfang und Zustand auseinanderliegen.
Bei einer Wohnungsauflösung wird der Hausrat gesichtet, bevor geräumt wird. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, der übrige Inhalt geräumt, sodass die Räume leer zurückbleiben.
Wer vor dieser Aufgabe steht, schildert den Fall am besten zuerst am Telefon; alles Weitere klärt der Termin in der Wohnung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
