Eine Reinigung nach einem Todesfall lässt sich ohne Aufsehen erledigen. Im Treppenhaus muss niemand erfahren, was in der Wohnung geschehen ist. Diese Seite erklärt den Ablauf: Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung in Schlüsselfeld.
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Schritt für Schritt
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt keine Arbeit, solange der Ort nicht freigegeben ist. Auch eine Leichenfundortreinigung setzt erst danach ein.
- Warum die Oberfläche täuscht. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Material saugt, eine Oberfläche tut das nicht. Deshalb sagt ein sauberer Anblick nichts darüber, wie es unter dem Belag aussieht. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Der Geruch sitzt ebenfalls im Material. Er ist dauerhaft weg, sobald die Quelle darin entfernt ist.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügt eine knappe Schilderung: welche Räume betroffen sind, was vorgefallen ist, ob die Polizei beteiligt war und wie die Wohnung zugänglich ist. Damit lässt sich das weitere Vorgehen einordnen.
- Wir sehen uns die Räume an. Jemand aus dem Einsatzteam besichtigt die Wohnung. Diese Besichtigung kostet nichts. Sie zeigt, welche Beläge betroffen sind und welcher Aufwand entsteht.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung, nicht davor.
- Was dann geschieht. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt. Die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Am Ende steht eine aufgeschlüsselte Rechnung, dazu eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Der Weg beginnt mit einem Gespräch. Alles Weitere richtet sich nach dem, was Sie darin schildern, und nach dem, was die Besichtigung ergibt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.