Nach einem Leichenfund stellt sich zuerst die Frage, wer die Räume reinigt und in welcher Reihenfolge das geschieht. Ein frühes Gespräch schafft Klarheit darüber, was überhaupt ansteht, bevor Entscheidungen getroffen werden. Diese Seite beschreibt den Weg von der Tatortreinigung über die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall bis zur Wohnungsauflösung in Putzbrunn.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleiben die Räume unberührt, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft sie freigegeben haben. Vorher beginnt keine Reinigung.
- Nichts selbst putzen. Wie weit ein Fundort betroffen ist, lässt sich an der Oberfläche nicht erkennen. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein. Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt, und verschwindet mit ihrer Entfernung dauerhaft. Beurteilen lässt sich das Ausmaß erst, wenn jemand die Räume gesehen hat.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, um welche Art von Fundort es geht, seit wann die Wohnung nicht betreten wurde, welche Räume betroffen sind und wie der Zugang möglich ist. Ebenso, wer den Auftrag erteilt.
- Der Termin vor Ort. Ein Mitarbeiter sieht sich die Räume an und stellt fest, welche Flächen und welches Material betroffen sind. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang steht danach schriftlich fest. Gearbeitet wird, nachdem Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus vermieden werden. Je nach Fall bleibt es bei der Leichenfundortreinigung, oder die Wohnung wird anschließend aufgelöst.
Am Telefon wird zuerst geklärt, ob die Freigabe vorliegt. Danach lässt sich ein Termin für die Besichtigung abstimmen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.