Eine der ersten Fragen von Angehörigen lautet, ob das halbe Haus mitbekommt, was geschehen ist. Die Arbeit läuft ohne Aufsehen ab. Diese Seite beschreibt, wie eine Tatortreinigung in Pottenstein abläuft, wie eine Wohnung nach einem Todesfall übernommen wird und wann eine Wohnungsauflösung dazugehört.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei am Ort, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Solange diese Freigabe fehlt, beginnt keine Reinigung.
- Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Poröses Material bindet Rückstände und gibt sie nicht von allein zurück. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, weil das Entscheidende unter der Oberfläche liegt. Ein Wischtuch verteilt diese Rückstände über die Fläche, statt sie zu entfernen. Auch der Geruch hängt daran: Er endet dauerhaft, sobald die Quelle im Material heraus ist.
- Der Anruf. Nützlich ist alles, was Sie über die Räume sagen können: um welche Art von Fundort es geht, welche Böden verlegt sind, wie groß die Wohnung ist, ob die Polizei beteiligt war. Für eine erste Einschätzung genügt das.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die betroffenen Räume an, ohne Kosten für Sie. Dabei zeigt sich, wie weit die Rückstände in Böden und Bauteile hineingegangen sind.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot. Erst nach Ihrer Zustimmung wird gearbeitet. Was der Einsatz kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Ausführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die Flächen danach mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Papiere, Geld, Schmuck und persönliche Andenken werden herausgesucht und den Berechtigten ausgehändigt. Je nach Fall bleibt es bei der Leichenfundortreinigung, oder die Wohnung wird vollständig übernommen und ausgeräumt. Die Rechnung weist die einzelnen Positionen aus, dazu kommt eine Dokumentation der Arbeiten für Ihre Versicherung.
Für den Anfang reicht ein Gespräch, in dem Sie den Zustand der Räume schildern. Danach wird ein Termin für die Besichtigung abgestimmt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.