Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und der Reinigung der Räume liegen mehrere amtliche Schritte, auf die niemand von außen Einfluss hat. Arzt und Polizei klären zuerst die Umstände, je nach Lage auch die Staatsanwaltschaft. Erst danach beginnt unsere Arbeit in Oettingen i.Bay.: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung. Wer den Auftrag erteilt und wer den Zugang ermöglicht, wird vorab im Gespräch geklärt.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Zuerst die Freigabe. Solange Behörden mit dem Ort befasst sind, bleibt er unberührt. Wir setzen erst an, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
- Warum die Oberfläche täuscht. Wird nur oben gearbeitet, bleibt zurück, was längst tiefer sitzt: in Fugen, unter dem Bodenbelag, im Holz, im Estrich. Ein geputzter Raum sieht sauber aus und ist es biologisch nicht, denn das Auge sagt über den Zustand des Materials nichts. Wischen bewegt Rückstände zudem in Bereiche, die vorher unbelastet waren. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material bleibt, und er verschwindet dauerhaft, sobald sie entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Nützlich sind einige wenige Angaben: um welche Räume es geht, wie lange die Wohnung unbewohnt war, ob Behörden beteiligt waren und wer Zugang hat. Für eine erste Einschätzung genügt das.
- Wir sehen uns die Räume an. Vor jeder Zusage schaut sich ein Mitarbeiter die Wohnung an. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Das schriftliche Angebot. Danach steht schriftlich fest, welche Arbeiten vorgesehen sind. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Auftrag folgt die Reinigung des Fundortes, die Übernahme der Wohnung nach dem Todesfall oder deren vollständige Räumung. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Für ein erstes Gespräch reicht eine kurze Schilderung der Lage. Alles Weitere ordnen wir von dort aus.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.