Nach einem Leichenfund gibt es in einer Wohnung Flächen, die Angehörige besser nicht selbst anfassen. Diese Seite beschreibt, wie eine Tatortreinigung oder Leichenfundortreinigung abläuft und wie eine Wohnung nach einem Todesfall in Oberharz am Brocken übernommen wird. Der Weg ist in beiden Fällen gleich, und er beginnt nicht mit Eimer und Reiniger.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie, wann die Räume wieder zugänglich sind. Vor dieser Freigabe wird nicht gearbeitet.
- Nicht selbst reinigen. Wie weit die Rückstände reichen, lässt sich mit dem Auge nicht feststellen. Ein Boden kann sauber wirken, während unter dem Belag, in den Fugen oder im Estrich etwas sitzt. Feuchtes Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie zu entfernen. Am Geruch ändert es ebenfalls nichts: Er hört erst auf, wenn die Quelle im Material weg ist. Das tatsächliche Ausmaß zeigt sich bei der Besichtigung.
- Das Vorgespräch. Für ein erstes Gespräch reichen wenige Angaben: was geschehen ist, welche Räume betroffen sind, ob die Polizei beteiligt war und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand kommt zu den Räumen und beurteilt den Zustand vor Ort. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Angebot. Danach steht schriftlich fest, was gemacht wird und was es kostet. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Die Durchführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Je nach Auftrag folgt die Übernahme der Wohnung oder eine vollständige Wohnungsauflösung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Ob eine Reinigung nötig ist und in welchem Umfang, ergibt sich bei der Besichtigung. Bis zum Angebot entstehen keine Kosten, und ein Gespräch verpflichtet zu nichts.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.