Nach einem Leichenfund entscheiden zunächst Polizei und Staatsanwaltschaft, wann die Räume wieder zugänglich sind. Erst nach dieser Freigabe beginnt unsere Arbeit in Nordharz: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, sofern die Räume geräumt werden sollen, die Wohnungsauflösung. Angehörige müssen bis dahin nichts veranlassen und nichts vorbereiten.
Möglich ist es, ein verlässliches Ergebnis bringt es nicht. Das Auge taugt hier nicht als Maßstab. Eine Fläche kann nach dem Wischen einwandfrei aussehen und trotzdem kontaminiert sein, weil Rückstände nach unten wandern: in Fugen, unter Sockelleisten, durch den Bodenbelag hindurch bis in den Estrich. Was an der Oberfläche bearbeitet wird, verteilt sich dabei eher, als dass es entfernt wird. Wir nehmen betroffenes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Vom Zustand der Räume und davon, wie weit die Rückstände in das Material gezogen sind. Eine Zahl vorab wäre geraten. Wir sehen uns die Wohnung kostenlos an, danach erhalten Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Gearbeitet wird, wenn Sie zugestimmt haben.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und lässt sich erst nach der Besichtigung sagen. Zwei Wohnungen mit ähnlichem Grundriss können unterschiedlich viel Arbeit bedeuten. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Ja. Der Geruch entsteht dort, wo die Rückstände im Material sitzen, im Bodenaufbau, im Holz, in den Fugen. Solange diese Quelle bleibt, kehrt er zurück, auch wenn gelüftet oder überdeckt wird. Ist sie entfernt, ist der Geruch dauerhaft weg.
Für den ersten Schritt genügt eine kurze Schilderung am Telefon: was vorgefallen ist und wie die Räume zugänglich sind. Alles Weitere wird bei der Besichtigung geklärt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
