Nach einem Leichenfund bleibt die Arbeit in den Räumen nicht bei den Angehörigen. Wir führen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung aus, reinigen eine Wohnung nach einem Todesfall und übernehmen die Wohnungsauflösung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. In Niederstetten beginnen wir, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Das Entscheidende liegt nicht an der Oberfläche. Wischen nimmt weg, was zu sehen ist, und verteilt den Rest dabei über die Fläche. Was in Fugen, Dielen, Teppichrücken oder bis in den Estrich gezogen ist, bleibt darunter zurück und bleibt biologisch aktiv. Solange diese Quelle im Material sitzt, kommt auch der Geruch wieder; ist sie heraus, verschwindet er dauerhaft. Deshalb richtet sich die Reinigung nach dem Material: kontaminierte Beläge werden entnommen und entsorgt, die Flächen darunter desinfiziert.
Das hängt vom Zustand der Räume ab, und den sieht sich jemand vorher kostenlos an. Nach dieser Besichtigung steht der Umfang schriftlich im Angebot; begonnen wird erst, wenn Sie zustimmen. Abgerechnet wird aufgeschlüsselt, dazu gehört eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Wie lange die Arbeiten dauern, hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung besprochen. Was zu tun ist, ergibt sich aus dem Befund vor Ort. Bei einer Wohnungsauflösung werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten übergeben.
Nur begrenzt, denn der Anblick sagt nichts über den biologischen Zustand einer Fläche. Ein Boden kann sauber wirken und unter dem Belag kontaminiert sein. Wie weit es reicht, zeigt sich erst, wenn Belag und Untergrund beurteilt werden. Das ist Teil der Besichtigung.
Für ein erstes Gespräch genügt eine knappe Schilderung: welche Räume betroffen sind, was vorgefallen ist und wer den Zugang ermöglichen kann. Den Termin für die Besichtigung stimmen wir danach ab.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
