Nach einem Todesfall in einer Wohnung steht zuerst eine praktische Frage im Weg: Wer erteilt den Auftrag und wer schließt die Tür auf. Das klärt sich im Gespräch, bevor irgendetwas beginnt. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, wir reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und wir lösen Wohnungen in Neuhausen ob Eck vollständig auf. Gearbeitet wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil der Geruch nach jedem Lüften zurückkehrt. Er hängt nicht in der Luft, er sitzt im Material. Rückstände ziehen in Teppich, Fugen, Holz und Estrich ein. Solange sie dort liegen, füllt sich der Raum wieder, sobald das Fenster geschlossen ist. Wischen verteilt sie über die Fläche, statt sie herauszuholen. Wir entfernen belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten. Ist die Quelle aus dem Material heraus, bleibt der Geruch dauerhaft fort.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang der Arbeit. Bei einer Wohnungsauflösung zählt dazu, wie viel Hausrat auszuräumen und zu entsorgen ist, und wie viele Räume betroffen sind. Deshalb sieht sich das vorher jemand an, kostenlos. Sie erhalten danach ein Angebot, und erst nach Ihrer Zustimmung fangen wir an.
Was im Treppenhaus gesprochen wird, lässt sich nicht steuern. Unsere Arbeitszeiten dagegen schon. Auf Wunsch legen wir sie so, dass es zu keinen Begegnungen im Haus kommt. Wann wir kommen, bestimmt die Person, die den Auftrag erteilt.
Am Anblick nicht. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, weil das Entscheidende unter der Oberfläche liegt. Klarheit bringt die Besichtigung. Wir prüfen Boden, Fugen und angrenzende Bauteile und sagen Ihnen, was betroffen ist und was unberührt bleibt.
Am Telefon reicht eine kurze Schilderung: was passiert ist und wie die Wohnung im Moment aussieht. Alles Weitere wird bei der Besichtigung geklärt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
