Diese Arbeit muss niemand allein machen. Wir übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall: kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dazu gehört die Leichenfundortreinigung, dazu gehört die Tatortreinigung, und auf Wunsch auch die anschließende Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Mitterteich.
Auf Dauer nicht. Der Geruch zeigt, warum. Nach dem Lüften ist er kurz verschwunden. Wenig später steht er wieder im Raum. Das liegt daran, dass die Ursache nicht auf der Oberfläche liegt. Rückstände ziehen in Fugen, unter den Bodenbelag, in Holz und in den Estrich. Dort bleiben sie sitzen. Ein Tuch erreicht diese Schicht nicht, es verteilt nur, was oben liegt. Deshalb sagt ein sauber aussehender Boden nichts über den Zustand des Materials darunter. Solange die Quelle im Material steckt, kehrt der Geruch zurück. Ist sie heraus, bleibt er weg.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Darum sehen wir uns die Wohnung vorher an. Die Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten steht. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom einzelnen Fall ab. Wir sagen es Ihnen bei der Besichtigung, wenn wir die Räume gesehen haben. Vorher wäre jede Zahl nur geraten.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe ab. Bis dahin bleibt alles unberührt. Danach folgt die Besichtigung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie an die Berechtigten. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung am Telefon: was vorgefallen ist und um welche Räume es geht. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
