Nach einem Leichenfund entscheidet sich der Aufwand an den Materialien im Raum, nicht an der Größe der Fläche. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung gehören zu unserer Arbeit, dazu die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Mistelgau kommen wir, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil die Oberfläche nur der kleinere Teil des Problems ist. Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichbodens und der Estrich darunter sind saugfähig, sie nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es nicht von selbst wieder her. Was das Auge beurteilt, ist nur die Oberseite, über den biologischen Zustand des Bodens sagt ein sauberer Anblick nichts. Wischen bewegt Rückstände dabei über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen. Wir entfernen belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen, gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, und deshalb sieht sich das jemand von uns vorher kostenlos an. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot, wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben. Später bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe des Fundortes ab, vorher darf niemand in den Räumen arbeiten. Danach folgt die Besichtigung, zu der wir uns mit der Person verabreden, die den Auftrag erteilt und uns Zugang verschafft.
Er verschwindet dauerhaft, sobald seine Quelle aus dem Material heraus ist. Solange etwas in Fuge, Holz oder Estrich steckt, riecht der Raum weiter. Mit der Reinigung wird die Ursache mit entfernt, deshalb kommt der Geruch nicht zurück.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung am Telefon: was vorgefallen ist, welche Räume betroffen sind und ob die Freigabe vorliegt. Den Rest klären wir bei der Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
