Was eine Reinigung kostet, steht erst nach einem Blick in die Räume fest. Es hängt davon ab, wie groß die betroffene Fläche ist, welche Materialien Rückstände aufgenommen haben und wie viel Hausrat im Raum steht. Wir übernehmen in Memmelsdorf die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, wir reinigen eine Wohnung nach einem Todesfall und wir führen die Wohnungsauflösung durch.
Wischen macht die betroffene Zone größer, statt sie zu beseitigen. Das Wasser nimmt Rückstände auf und trägt sie über den Rand der Stelle hinaus. In Fugen, unter Sockelleisten, in Holz und in den Estrich ist zu diesem Zeitpunkt schon etwas eingezogen. Dort kommt ein Tuch nicht hin. Wie eine Fläche aussieht, sagt außerdem nichts darüber, wie es biologisch um sie steht. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Wir entfernen darum das betroffene Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen. Mit der Ursache verschwindet dann auch der Geruch.
Zuerst sehen wir uns die Räume an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Danach bekommen Sie ein Angebot mit dem Umfang der Arbeiten, und wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben. Am Ende erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns in die Wohnung lässt. Wenn Sie es wünschen, legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Am Anblick lässt sich das nicht ablesen. Eine kleine Stelle kann im Untergrund weit reichen, und eine große dunkle Fläche muss nicht das größere Problem sein. Wir arbeiten nach der Biostoffverordnung und beginnen erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Für ein erstes Bild genügt, um welche Räume es geht und was bereits freigegeben ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
