Eine Wohnung leerzuräumen und eine Wohnung zu reinigen sind zwei verschiedene Arbeiten, auch wenn sie im selben Auftrag zusammenfallen. Nach einem Todesfall ist der Hausrat das eine, die Fläche darunter das andere: Möbel, Kleidung und Geschirr lassen sich forttragen, was in einen Bodenbelag gezogen ist, nicht. Wir übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall in Meersburg, dazu Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, und wenn die Räume geleert werden sollen, auch die Wohnungsauflösung.
Haushaltsmittel sind für Alltagsschmutz gemacht, und dort erfüllen sie ihren Zweck: Sie lösen, was auf einer Oberfläche aufliegt. Nach einem Todesfall sitzt das Entscheidende aber nicht oben, sondern ist in Teppich, Fugen, Holz und Estrich eingezogen, und dorthin reicht kein Tuch. Wischen bewegt solche Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen. Deshalb sagt eine optisch saubere Stelle nichts darüber, in welchem biologischen Zustand sie ist. Auch der Geruch endet nicht durch das Putzen, sondern erst, wenn seine Quelle im Material entfernt ist; damit ist er dann dauerhaft fort.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und diesen Zustand sehen wir uns vorher an, ohne dass dafür etwas berechnet wird. Nach der Besichtigung steht schriftlich fest, welche Arbeiten anfallen. Begonnen wird erst, wenn Sie diesem Angebot zugestimmt haben.
Papiere, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden herausgesucht, gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Arbeiten können wir, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, was bekannt ist und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Danach wird ein Termin für die Besichtigung abgestimmt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
