Ob eine Wohnung später wieder vermietet oder verkauft werden kann, entscheidet der Zustand des Materials und nicht der Eindruck, den ein aufgeräumter Raum macht. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung abläuft, was bei der Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall geschieht und wie eine Wohnungsauflösung in Magstadt geordnet wird. Der Weg dorthin ist in allen drei Fällen derselbe.
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Schritt für Schritt
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort noch bearbeiten, beginnt keine Reinigung. Erst wenn die Behörde die Räume freigegeben hat, darf jemand daran arbeiten.
- Warum die Oberfläche täuscht. Nach dem Lüften wird der Geruch für einige Stunden schwächer und kommt zurück. Das liegt nicht an der Luft, sondern verrät, wo die Quelle sitzt: Rückstände sind in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich eingezogen. Ein Boden, der sauber aussieht, sagt über den biologischen Zustand der Fläche nichts aus. Wischen bewegt Rückstände an der Oberfläche, statt sie aus dem Material zu holen. Dauerhaft fort ist der Geruch, wenn das betroffene Material entfernt ist.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügt eine knappe Schilderung: welche Räume betroffen sind, ob eine Behörde eingeschaltet war, ob die Wohnung noch möbliert ist und wer über den Auftrag entscheidet.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht fest, bevor etwas beginnt. Ohne die Zustimmung des Auftraggebers wird nicht gearbeitet.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Auflösung kommt der gesamte Hausrat heraus, sodass die Wohnung übergeben werden kann. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die vollständige Auflösung folgen demselben Ablauf, sie unterscheiden sich nur im Umfang. Was in Ihrem Fall nötig ist, klärt sich im Gespräch und bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.