Nach einem Leichenfund steht am Ende die praktische Frage, ob die Räume wieder bewohnbar, vermietbar oder verkäuflich sind. Das entscheidet sich daran, ob die Rückstände dort entfernt werden, wo sie sitzen. Wir übernehmen in Lützelbach die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn der Hausrat mit weg soll, die Wohnungsauflösung.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort bearbeiten, bleibt alles unberührt. Erst nach der Freigabe entscheidet der Auftraggeber, wie es weitergeht.
- Nicht selbst reinigen. Der Geruch ist der verlässlichste Hinweis darauf, was ein Raum braucht. Er lässt sich weglüften und steht wenig später wieder im Zimmer, weil seine Quelle nicht in der Luft liegt, sondern im Material. Rückstände ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, und feuchtes Wischen verteilt die Rückstände, statt sie zu entfernen. Dauerhaft verschwindet der Geruch, sobald das betroffene Material heraus ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon ist nützlich, welcher Raum betroffen ist, ob die Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt. Auch, ob es nur um die Reinigung geht oder um den gesamten Hausrat.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung vor Ort kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Erst dabei lässt sich beurteilen, wie tief die Rückstände sitzen und welcher Teil der Einrichtung erhalten bleiben kann.
- Angebot. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor jemand mit der Arbeit beginnt. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss gehören eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die bei einer Versicherung eingereicht werden kann.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die Flächen danach mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird der Hausrat vollständig ausgeräumt, damit die Wohnung leer übergeben werden kann. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Ob es bei der Tatortreinigung bleibt oder die Auflösung dazukommt, wird im Gespräch geklärt und vorher schriftlich festgehalten.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.