Eine Wohnungsauflösung und eine Reinigung sind zwei getrennte Arbeiten. Beim Auflösen wird der Hausrat aus den Räumen geholt. Bei der Tatortreinigung und der Leichenfundortreinigung geht es um Rückstände, die im Material sitzen. Wir übernehmen beides, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall, und wir kommen dafür nach Liebenburg. Was in welcher Reihenfolge geschieht, steht hier.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei im Haus, gehört der Zugang zunächst ihr. Erst wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigeben, darf gearbeitet werden. Bis dahin bleibt die Wohnung unberührt.
- Warum Wischen nicht hilft. Ein Boden besteht aus mehreren Schichten. Oben liegt der Belag, Teppich, Laminat oder Dielen. Darunter folgen Fugen, Kleber und der Estrich. Flüssigkeit bleibt nicht oben, sie wandert nach unten und wird von den unteren Schichten aufgenommen. Die Oberfläche sieht danach sauber aus, während im Aufbau darunter noch Rückstände sitzen. Der Anblick einer Fläche verrät ihren biologischen Zustand nicht. Wischen verschiebt solche Rückstände, statt sie herauszuholen. Und der Geruch endet erst, wenn die Quelle im Material entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon hilft die Angabe, wo die Räume liegen, was vorgefallen ist und ob die Behörden schon fertig sind. Mehr braucht die erste Einordnung nicht.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an, das kostet nichts. Die Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, der Besuch fällt im Haus nicht auf.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand beginnt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Entsorgt wird nur, was dafür freigegeben ist. Je nach Lage bleibt es bei der Reinigung, oder wir übernehmen die Wohnung nach dem Todesfall vollständig, bis hin zur Auflösung.
Für die erste Einordnung genügt ein kurzes Gespräch. Alles Weitere klärt sich beim Termin in der Wohnung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.