Angehörige und Vermieter fragen nach Verschiedenem: die einen nach den persönlichen Dingen in der Wohnung, die anderen nach dem Zustand von Boden und Wänden. Beides gehört zur selben Arbeit. Wir übernehmen in Leidersbach die Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die anschließende Wohnungsauflösung.
Dass sich von außen nicht beurteilen lässt, wie weit die Rückstände gegangen sind. Sie bleiben nicht auf der Oberfläche liegen, sondern ziehen in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich, und wie tief, zeigt sich erst, wenn jemand den Aufbau der Fläche fachlich beurteilt. Ein Wischgang erreicht diese Schichten nicht; er verteilt, was oben liegt. Aus demselben Grund hält sich ein Geruch: Er sitzt in der Quelle im Material und verschwindet dauerhaft, sobald diese Quelle entfernt ist.
Vom Zustand der Räume, und der lässt sich seriös erst vor Ort einschätzen. Deshalb sehen wir uns die Wohnung zunächst kostenlos an. Danach steht der Umfang in einem Angebot, und die Arbeit beginnt erst, wenn Sie diesem zugestimmt haben.
Mit der Freigabe, falls die Polizei eingeschaltet ist: Solange die Ermittlungen laufen, wird in den Räumen nicht gearbeitet. Ist der Ort freigegeben, folgt die Besichtigung. Bei einer Wohnung nach einem Todesfall wird dabei auch besprochen, was erhalten bleibt. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, bevor dafür die Freigabe vorliegt.
Am Anblick nicht. Wie eine Fläche aussieht, sagt nichts darüber, in welchem biologischen Zustand sie ist, weil das Auge nur die oberste Schicht prüft. Klarheit bringt die Besichtigung, bei der wir Boden, Fugen und angrenzende Bauteile ansehen.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie wissen: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und wie sie zugänglich sind. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
