Böden, Polster und Matratzen an einem Fundort sind kein Fall für Haushaltsmittel, und niemand aus der Familie muss sich damit befassen. Wir übernehmen in Laufach die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die anschließende Wohnungsauflösung. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil der Geruch nach jedem Lüften zurückkommt. Er zeigt an, dass die Ursache nicht mehr auf der Oberfläche liegt, sondern im Material sitzt: unter dem Bodenbelag, in Fugen, in Holz und im Estrich. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche und drückt sie in Ritzen, statt die Kontamination zu beseitigen. Sobald das kontaminierte Material entfernt und die betroffenen Flächen desinfiziert sind, verschwindet mit der Quelle auch der Geruch, und zwar dauerhaft.
Das hängt vom Zustand der Räume ab, deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Nach dem Einsatz bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung ermöglicht. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Am Anblick lässt sich das nicht entscheiden. Eine Fläche kann sauber wirken und darunter biologisch belastet sein, weil das Material aufgenommen hat, was oben längst nicht mehr zu sehen ist. Bei der Besichtigung prüfen wir, welche Bereiche betroffen sind und was unberührt bleiben kann.
Für ein erstes Gespräch genügt eine grobe Schilderung: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist und ob die Freigabe der Behörden vorliegt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
