Zwischen dem Auffinden eines Verstorbenen und der ersten Reinigung liegen mehrere Stationen, und die erste davon liegt nicht bei den Angehörigen. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft am Fundort arbeiten, entscheiden sie über den Zugang. Danach beginnt unsere Arbeit: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür zum Einsatzort in Kleinwallstadt.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt der Fundort ihr Zuständigkeitsbereich. Wir betreten die Räume erst, wenn die Freigabe erteilt ist. Wer den Auftrag später vergibt, ändert daran nichts.
- Nichts selbst putzen. Was zurückbleibt, sitzt nicht auf der Fläche, sondern darin: in Fugen, in Bodenbelägen, in Holz und im Estrich darunter. Ein Wischtuch nimmt das nicht auf, es trägt es weiter, über Schwellen, in Nebenräume, an Möbel und Geräte. Aus einer begrenzten Stelle wird auf diese Weise eine größere, während der eigentliche Kern unberührt bleibt. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Auch der Geruch weicht erst, wenn die Quelle im Material heraus ist. Dann verschwindet er dauerhaft.
- Die erste Schilderung. Am Telefon ist hilfreich: um welche Räume es geht, welche Böden verlegt sind, ob die Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt ein, was zu tun ist. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor irgendetwas beginnt. Gearbeitet wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke legen wir gesichert beiseite und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die bei einer Versicherung eingereicht werden kann.
Für den Anfang genügt ein Gespräch über den Zustand der Räume. Was daraus wird, entscheidet der Auftraggeber, sobald das Angebot vorliegt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.