Nach einem Todesfall in einer Wohnung steht am Anfang eine praktische Frage: Wer erteilt den Auftrag, und wer kann Zugang zu den Räumen verschaffen. Solange die Polizei den Ort noch nicht freigegeben hat, liegt die Entscheidung ohnehin bei ihr. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Johannesberg nacheinander ablaufen.
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Was nacheinander passiert
- Warten auf die Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, wird an den Räumen nichts angefasst, bevor der Ort freigegeben ist. Bis dahin ist von Ihrer Seite nichts zu veranlassen.
- Nicht selbst reinigen. Rückstände liegen nicht obenauf. Sie sind in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich gezogen, und dort erreicht sie ein Lappen nicht. Was von Hand gewischt wird, verteilt sich über eine größere Fläche, als anfangs betroffen war. Aus einer begrenzten Zone wird ein größerer belasteter Bereich, der sauber aussieht. Wie eine Fläche wirkt, sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt, und verschwindet mit ihr.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist alles, was über die Räume bekannt ist: Art und Größe der Wohnung, welche Böden verlegt sind, wie der Zugang möglich ist und ob eine Freigabe vorliegt. Dabei wird auch geklärt, wer den Auftrag erteilt.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an, bevor etwas geplant wird. Diese Besichtigung kostet nichts. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand beginnt. Wie hoch der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage dafür ist die Biostoffverordnung. Je nach Lage bleibt es bei der Tatortreinigung, oder die Wohnung wird darüber hinaus geräumt und aufgelöst. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Jeder dieser Schritte lässt sich vorab am Telefon durchsprechen. Festgelegt wird nichts, bevor die Räume gesehen wurden und das Angebot vorliegt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.