Eine der ersten Fragen von Angehörigen lautet, ob das ganze Haus mitbekommt, was in der Wohnung geschehen ist. Beteiligt werden muss nur, wer den Auftrag erteilt und den Zugang zur Wohnung ermöglicht. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Huy ablaufen.
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So geht es weiter
- Zuerst die Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Fundort befasst, liegt die Entscheidung dort. Gearbeitet wird erst, wenn die Räume freigegeben sind.
- Warum die Oberfläche täuscht. Ein gewischter Boden sieht sauber aus und sagt trotzdem nichts darüber, was im Material sitzt. Rückstände sind zu diesem Zeitpunkt in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich gezogen. Ein Reiniger von oben erreicht sie dort nicht, er verteilt nur, was an der Oberfläche liegt. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Wird sie entfernt, geht er mit ihr weg.
- Das Vorgespräch. Im Telefonat hilft es zu wissen, um welche Räume es geht, was bekannt ist, ob eine Behörde beteiligt war und wer den Zugang öffnen kann. Mehr braucht es für die erste Einschätzung nicht.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor Beginn schaut sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Der Aufwand richtet sich nach dem, was dort vorgefunden wird.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor irgendetwas beginnt, und erst nach der Zustimmung wird gearbeitet. Am Ende gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die bei einer Versicherung eingereicht werden kann.
- Was dann geschieht. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung kommt der Hausrat aus den Räumen. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden vorher gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt. Bei einer Tatortreinigung gilt dieselbe Reihenfolge.
Welche der drei Leistungen auf den eigenen Fall zutrifft, muss niemand vorab entscheiden. Diese Einordnung erfolgt im Gespräch und danach bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.