Bevor in einer Wohnung überhaupt gearbeitet werden kann, müssen zwei Fragen geklärt sein: ob der Ort freigegeben ist und wie weit der Auftrag reichen soll. Diese Seite beschreibt beides. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung in Hüfingen, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die vollständige Auflösung einer Wohnung samt Hausrat.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Warten auf die Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, beginnt nichts, solange der Ort nicht freigegeben ist. Das gilt auch für das Ausräumen des Hausrats.
- Warum die Oberfläche täuscht. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Rückstände liegen dann nicht mehr auf dem Boden, sondern darin. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, denn das Auge beurteilt nur die Oberfläche. Wischen verteilt Rückstände, statt sie herauszuholen. Geruch hat dieselbe Ursache: Er kommt aus dem Material und endet, wenn die Quelle daraus entfernt ist.
- Der Anruf. Am Telefon hilft, was zur Lage bekannt ist: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist und ob nur gereinigt oder die Wohnung anschließend aufgelöst werden soll.
- Ansehen, was zu tun ist. Wir sehen uns die Räume an und klären, welcher Aufwand nötig ist. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Angebot. Danach steht der Umfang schriftlich fest, bei einer Wohnungsauflösung auch, welche Räume und welcher Teil des Inventars dazugehören. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Bei einer Wohnungsauflösung wird der übrige Hausrat geräumt. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Wie hoch der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Das lässt sich im Gespräch und bei der Besichtigung klären, bevor eine Entscheidung getroffen werden muss.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.