Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und der ersten Reinigung liegt ein festgelegter Ablauf. Am Anfang arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft, danach kommen wir an den Einsatzort. Was wir übernehmen: die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Diese Seite beschreibt die Reihenfolge für einen Einsatz in Hoya.
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So geht es weiter
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, bleiben die Räume in ihrer Hand. Wir betreten sie erst, wenn die Freigabe erteilt ist. Bis dahin ist auf Ihrer Seite nichts zu veranlassen.
- Nicht selbst reinigen. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Deshalb sagt eine Fläche, die sauber aussieht, nichts über ihren biologischen Zustand. Wer mit Eimer und Tuch darüber geht, verteilt Rückstände auf der Oberfläche, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch sitzt dort unten in der Quelle. Er verschwindet dauerhaft, sobald diese Quelle entfernt ist, und das gehört bei uns zur Reinigung selbst.
- Das erste Telefonat. Hilfreich sind wenige Angaben: um welche Art von Raum es geht, ob die Freigabe schon vorliegt und wer Zugang zur Wohnung hat. Ein kurzes Gespräch reicht, um den nächsten Schritt festzulegen.
- Wir sehen uns die Räume an. Vor jeder Zusage schaut sich jemand von uns die Wohnung an. Diese Besichtigung kostet nichts. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und dieser Zustand lässt sich nur vor Ort einschätzen.
- Angebot. Danach erhalten Sie schriftlich, was gemacht wird und was es kostet. Wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke stellen wir zusammen und geben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nur, was vorher freigegeben wurde.
Damit ist der Weg vollständig beschrieben, vom gesperrten Fundort bis zur übergebenen Wohnung. Alles Weitere klärt sich im Gespräch und bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.