Nach einem Todesfall in der Wohnung fragen Angehörige zuerst, was sie selbst anfassen dürfen. Bei allem, was an Rückständen zurückgeblieben ist, lautet die Antwort: besser nichts davon. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Räumung und Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung in Heßdorf.
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So geht es weiter
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, entscheiden sie, ab wann in den Räumen gearbeitet werden darf. Vorher beginnt bei uns nichts, auch keine Vorbereitung.
- Nicht selbst reinigen. Wer die Oberfläche abwischt, verändert vor allem das Bild. Was in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich eingezogen ist, bleibt darunter zurück. Ein Boden kann danach sauber aussehen, obwohl der biologische Zustand des Materials ein völlig anderer ist. Beim Wischen wird zudem verteilt, was eigentlich heraus muss. Und der Geruch hält sich so lange, wie die Quelle im Material sitzt. Ist sie entfernt, ist er dauerhaft weg.
- Die erste Schilderung. Im Gespräch genügt, was Sie wissen: um welchen Raum es geht, welcher Bodenbelag liegt, ob eine Behörde beteiligt ist und wer über die Wohnung zu entscheiden hat. Daraus ergibt sich, was der nächste Schritt ist.
- Ansehen, was zu tun ist. Bevor irgendetwas zugesagt wird, sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts und bindet Sie an nichts.
- Angebot. Danach liegt der Umfang der Arbeiten schriftlich vor. Ausgeführt wird erst, wenn Sie dem Angebot zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeiten ist die Biostoffverordnung. Je nach Auftrag folgt die Tatortreinigung eines einzelnen Bereichs, die Übergabe der geräumten Wohnung oder die vollständige Auflösung des Haushalts. Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Wenn unklar ist, an welcher Stelle dieser Reihenfolge Ihr Fall gerade steht, klärt ein kurzes Gespräch das schneller als jede Beschreibung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.