Vermieter fragen zuerst, ob die Räume wieder nutzbar werden. Angehörige fragen zuerst nach den Sachen des Verstorbenen. Beides gehört zum selben Einsatz: Wir übernehmen in Heroldsbach die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, wir reinigen eine Wohnung nach einem Todesfall, und die Wohnungsauflösung übernehmen wir auf Wunsch mit.
Haushaltsreiniger sind für geschlossene Oberflächen gemacht, und dort erfüllen sie ihren Zweck. In einer Wohnung nach einem Todesfall liegt die Grenze dieser Mittel beim Untergrund. Dielen, Fugen, Teppichrücken und der Estrich unter dem Belag nehmen Flüssigkeit auf, und was einmal eingezogen ist, erreicht kein Wischtuch. Deshalb sagt ein Boden, der sauber aussieht, nichts darüber, wie es im Material darunter aussieht. Feuchtes Wischen über solchen Stellen trägt Rückstände zusätzlich in Bereiche, die vorher nicht betroffen waren. Wir entfernen daher das kontaminierte Material selbst, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Das hängt vom Zustand der Räume ab, deshalb nennen wir keine Zahl, bevor wir die Wohnung gesehen haben. Die Besichtigung ist kostenlos. Im Anschluss erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zustimmen.
Ja, und zwar dauerhaft. Geruch entsteht nicht in der Luft, sondern hat eine Quelle, die im Material steckt; solange sie dort ist, kommt er nach jedem Lüften zurück. Mit dem Material, das wir herausnehmen, verschwindet auch die Ursache, und damit ist der Geruch mit der Reinigung erledigt.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe des Ortes ab; vorher darf in den Räumen niemand arbeiten. Liegt sie vor, sehen wir uns die Wohnung an und besprechen den Umfang. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben; entsorgt wird nichts ohne vorliegende Freigabe.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung, um was für Räume es geht und was dort geschehen ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
