Ein Fundort kann nach dem Wischen sauber aussehen und es trotzdem nicht sein. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen und Estrich ein, und dorthin reicht kein Haushaltsreiniger. Wir übernehmen in Hallerndorf die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung.
Was mit Haushaltsmitteln erreichbar ist, endet an der Oberfläche. Der Geruch zeigt das deutlich: Nach dem Lüften ist er kurz fort und steht bald wieder im Raum. Seine Quelle liegt nicht oben auf, sondern im Material, in Dielenfugen, unter dem Belag, in der Estrichschicht. Solange dort etwas sitzt, gibt das Material laufend nach. Wischen verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen, und wie eine Fläche aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Erst wenn das kontaminierte Material heraus ist und die betroffenen Flächen desinfiziert sind, ist auch der Geruch dauerhaft verschwunden.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb nennen wir am Telefon keine Zahl. Jemand sieht sich die Wohnung vorher an, kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang steht, und erst nach Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit.
Mit der Freigabe. Ist die Polizei oder die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, wird eine Tatortreinigung erst begonnen, wenn der Ort freigegeben ist. Danach sehen wir uns die Räume an. Bei einer Wohnung nach einem Todesfall klärt sich dabei, welche Flächen gereinigt und welche Materialien entfernt und fachgerecht entsorgt werden. Gehört eine Wohnungsauflösung dazu, verlässt nichts die Wohnung ohne Freigabe.
Von außen ist wenig zu erkennen. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung. Wenn Sie Begegnungen im Treppenhaus vermeiden möchten, legen wir die Arbeitszeiten entsprechend.
Für ein erstes Gespräch reicht eine grobe Schilderung: um welche Räume es geht und was die Behörden bislang gesagt haben. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
