Eine Wohnung bleibt nach einem Todesfall bewohnbar, vermietbar und verkäuflich. Dafür muss die Reinigung tiefer gehen als bis zur Oberfläche. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, wir reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen in Großwallstadt auf.
Der Geruch ist der beste Hinweis darauf, was im Raum vorgeht. Er geht beim Lüften weg und ist kurz danach wieder da. Das liegt daran, dass die Quelle nicht in der Luft sitzt, sondern im Material. Rückstände ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich ein. Eine Fläche kann dabei sauber aussehen. Über den biologischen Zustand sagt das Aussehen nichts. Wischen von oben löst die Rückstände an und verteilt sie weiter. Erst wenn das betroffene Material heraus ist, bleibt auch der Geruch fort. Wir nehmen es heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich jemand von uns die Wohnung vorher an, und diese Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Bei einer Wohnungsauflösung zählt zusätzlich, wie viel Hausrat in den Räumen steht. Nach dem Ausräumen wird gereinigt, damit die Wohnung übergeben werden kann. Auch das gehört mit in das Angebot.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wie lange gearbeitet wird, lässt sich sagen, sobald wir die Räume gesehen haben. Bei der Besichtigung besprechen wir den Ablauf mit Ihnen.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe ab. Vorher wird an einem Fundort nicht gearbeitet. Danach kommen wir zur Besichtigung. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung, und auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: welche Räume betroffen sind und was bisher bekannt ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
