Angehörige und Vermieter fragen nach einem Todesfall in einer Wohnung nicht dasselbe. Die einen wollen wissen, was mit dem Hausrat geschieht, die anderen, wie die Räume wieder nutzbar werden. Unsere Arbeit ist in beiden Fällen die gleiche: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Großhabersdorf. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Wischen behandelt die Oberfläche. Was zurückbleibt, sitzt tiefer: in Fugen, in Holz, unter dem Bodenbelag, im Estrich. Diese Rückstände sind nach dem Wischen nicht fort, sie sind verteilt. Ein Boden kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Das Auge ist dafür kein Maßstab. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material steckt. Er verschwindet dauerhaft, sobald sie entfernt ist. Deshalb nehmen wir kontaminiertes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Vorher sieht sich jemand von uns die Wohnung an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem Umfang der Arbeiten, und wir fangen erst nach Ihrer Zustimmung an.
Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Beides können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Wie sie damit umgeht, entscheidet sie selbst.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir anschließend die Räume, entfernen kontaminiertes Material und entsorgen es fachgerecht. Möbel und Einrichtung gehen denselben Weg, wenn sie betroffen sind.
Für ein erstes Bild genügt es, den Zustand der Wohnung zu beschreiben. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
