Eine Wohnungsauflösung und eine Reinigung sind zwei verschiedene Arbeiten: beim Auflösen wird der Hausrat herausgetragen, die Rückstände eines Leichenfundes bleiben davon unberührt, weil sie nicht im Mobiliar liegen, sondern im Material darunter. Wir übernehmen in Groß Pankow beides, die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung ebenso wie die Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung. Begonnen wird, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Wischen reicht bis zur Oberfläche, und die Oberfläche ist nur die obere Grenze des Bereichs, um den es geht. Rückstände ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und bis in den Estrich, wo Haushaltsreiniger sie nicht mehr erreichen. Feuchtes Wischen verteilt sie zusätzlich in der Fläche, statt sie aufzunehmen. Deshalb entfernen wir betroffenes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen darunter.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und den sieht sich jemand von uns vorher kostenlos an. Danach liegt ein Angebot über den Umfang vor, und erst mit Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit. Gehört das Ausräumen dazu, werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten übergeben; entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Am Anblick lässt sich das nicht ablesen. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, weil das Entscheidende unter dem Belag liegt. Wie weit es reicht, zeigt die Besichtigung vor Ort; deshalb steht der Umfang erst danach fest.
Der Geruch hat eine Quelle, und die sitzt im Material, nicht in der Luft. Solange sie dort bleibt, kehrt er zurück; ist sie mit dem betroffenen Material entfernt, bleibt er weg. Mit der Reinigung ist die Ursache beseitigt.
Für ein erstes Bild genügt, was Sie schildern können: um welche Räume es geht, was bekannt ist und ob die Freigabe vorliegt. Der Rest klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
