Nach einem Leichenfund steht die Frage im Raum, was mit den Räumen weiter geschieht. Am Anfang steht die Reinigung: belastetes Material kommt heraus, betroffene Flächen werden desinfiziert. In Gräfenberg übernehmen wir die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, dazu die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft am Ort arbeiten, wird nichts geöffnet und nichts bewegt. Erst wenn die Freigabe vorliegt, darf gereinigt werden.
- Warum die Oberfläche täuscht. Wie weit Rückstände gegangen sind, zeigt ein Blick auf den Boden nicht. Sie ziehen in Fugen, Dielen, Bodenbeläge und Estrich. Eine Fläche sieht sauber aus und ist es biologisch nicht. Wischen verteilt Rückstände, statt sie herauszuholen, und der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Wie tief das reicht, beurteilen wir bei der Besichtigung, wenn wir Belag und Untergrund prüfen.
- Der Anruf. Hilfreich ist, was Sie ohnehin wissen: welche Räume betroffen sind, ob die Polizei den Ort schon freigegeben hat und wer den Auftrag erteilt und Zugang ermöglicht.
- Ansehen, was zu tun ist. Wir sehen uns die Räume an und schätzen den Aufwand ein. Die Besichtigung kostet nichts.
- Was im Angebot steht. Sie erhalten schriftlich, welche Arbeiten anfallen und was sie kosten. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Bei einem Tatort oder einem Leichenfundort geht es zuerst um das Material, das Rückstände aufgenommen hat. Wir bauen es aus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Je nach Auftrag folgt die Reinigung der Wohnung nach dem Todesfall oder die vollständige Wohnungsauflösung. Wer Begegnungen im Haus vermeiden möchte, kann die Arbeitszeiten mit uns abstimmen.
Welche der drei Leistungen in Ihrem Fall passt, müssen Sie vorab nicht entscheiden. Das ergibt sich bei der Besichtigung, und danach steht der Umfang schriftlich fest.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.