Bevor in einer Wohnung überhaupt gearbeitet werden kann, müssen zwei Dinge geklärt sein: ob die Behörden den Ort freigegeben haben und wer den Auftrag erteilt. Erst danach steht fest, was gereinigt und was ausgebaut wird. Diese Seite beschreibt den Weg von der Leichenfundortreinigung über die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall bis zur Wohnungsauflösung in Goldbach.
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Schritt für Schritt
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Fall befasst sind, entscheiden sie, ab wann die Räume wieder betreten und verändert werden dürfen. Vor dieser Freigabe beginnt keine Reinigung, auch nicht durch uns.
- Die Räume unberührt lassen. Das Auge ist hier kein Maßstab. Ein Boden kann sauber wirken und trotzdem belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Belag, Holz und Estrich gezogen sind, also dorthin, wo niemand sie sieht. Wer mit Haushaltsmitteln darüber geht, nimmt das Sichtbare weg und verteilt den Rest. Auch der Geruch hält sich, solange seine Quelle im Material sitzt. Ist sie heraus, ist er dauerhaft weg.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist eine kurze Schilderung: um welche Art von Räumen es geht, ob eine behördliche Freigabe vorliegt und in welchem Verhältnis der Anrufer zur Wohnung steht, als Angehöriger, Eigentümer oder Verwaltung. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
- Ansehen, was zu tun ist. Die Besichtigung vor Ort kostet nichts. Wer dazu kommt, fährt mit einem Fahrzeug ohne Firmenaufschrift vor, sodass im Haus nicht erkennbar ist, wer aus welchem Grund da war.
- Das schriftliche Angebot. Umfang und Kosten richten sich nach dem Zustand der Räume und stehen schriftlich fest, bevor etwas beginnt. Gearbeitet wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Je nach Fall folgt darauf die Tatortreinigung eines einzelnen Raums, die vollständige Übernahme der Wohnung oder deren Auflösung. Entsorgt wird nichts, was nicht freigegeben ist. Auf Wunsch liegen die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben.
Wer nicht sicher ist, was sein Fall verlangt, klärt das im Gespräch und danach bei der Besichtigung. Beschrieben wird viel am Telefon, entschieden wird vor Ort.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.