Rückstände nach einem Todesfall bleiben im Material, auch wenn die Oberfläche nichts mehr davon zeigt: in Fugen, unter Bodenbelägen, im Holz, im Estrich. Diese Seite beschreibt, wie ein Einsatz in Frammersbach abläuft, von der Tatortreinigung und der Leichenfundortreinigung über die Wohnung nach einem Todesfall bis zur Wohnungsauflösung, und wer dabei was entscheidet.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, liegt die Entscheidung über den Zutritt bei ihnen. Solange der Ort nicht freigegeben ist, beginnt keine Arbeit.
- Die Räume unberührt lassen. Wischen erreicht die Oberfläche, nicht das, was darunter im Material sitzt. Wasser und Reiniger verteilen die Rückstände eher, als dass sie sie herausholen, und eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein. Auch der Geruch hört erst auf, wenn die Quelle aus dem Baustoff heraus ist, nicht wenn sie überdeckt wurde. Wer die Räume so lässt, wie sie sind, hat deshalb nichts versäumt.
- Die erste Schilderung. Am Telefon hilft, was bekannt ist: um welche Art von Räumen es geht, ob die Behörden noch beteiligt sind und ob eine Reinigung, die Übernahme der Wohnung oder eine vollständige Auflösung im Raum steht. Wer den Auftrag erteilt, wird in diesem Gespräch mit geklärt.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein, der sich nach ihrem Zustand richtet. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Vor Beginn liegt ein Angebot vor, das den Umfang schriftlich benennt. Gearbeitet wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung kommt der gesamte Hausrat aus den Räumen; Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, bevor dafür die Freigabe vorliegt.
Bis zur Zustimmung zum Angebot bleibt jeder Schritt unverbindlich, die Besichtigung eingeschlossen. Welcher der drei Wege der richtige ist, lässt sich im Gespräch klären.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.