Ob eine Wohnung nach einem Todesfall später übergeben werden kann, entscheidet sich weniger am ersten Eindruck als daran, was in Bodenbelag, Fugen und Estrich zurückgeblieben ist. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung in Eigeltingen, reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf; belastetes Material entfernen und entsorgen wir fachgerecht, betroffene Flächen werden desinfiziert. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Haushaltsmittel sind für Oberflächen gemacht, und dort endet ihre Wirkung. Was durch eine Fuge, in Holz oder in den Estrich gezogen ist, erreicht Wischwasser nicht, es verteilt Rückstände eher, als dass es sie aufnimmt. Eine Fläche kann dabei sauber aussehen und biologisch belastet sein; der Augenschein sagt über den Zustand des Materials nichts. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material bleibt, und er verschwindet mit ihr. Deshalb entfernen wir belastetes Material, statt es zu überdecken, und desinfizieren die betroffenen Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang der Arbeit, weshalb wir uns das vorher ansehen. Die Besichtigung kostet nichts. Danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zustimmen.
Sie bekommen eine Rechnung, in der die einzelnen Posten aufgeschlüsselt sind, dazu eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Was daraus folgt, entscheidet die Versicherung selbst.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und lässt sich erst sagen, wenn wir die Räume gesehen haben. Bei der Besichtigung sprechen wir darüber, ebenso über den Ablauf einer Wohnungsauflösung, wenn der Hausrat mit hinaus soll.
Für den ersten Schritt genügt eine kurze Schilderung dessen, was vorgefallen ist, und die Angabe, wer den Zugang zur Wohnung ermöglichen kann. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
