Nach einem Leichenfund steht am Anfang selten die Frage nach dem Verfahren, sondern die, wer den Auftrag überhaupt vergibt. Praktisch ist das die Person, die Zugang zur Wohnung hat und die Arbeiten beauftragt, also Angehörige oder die Vermieterseite. Wir übernehmen in Ebern die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil Reinigen von Hand die betroffene Zone eher ausdehnt als beseitigt. Rückstände sind zu diesem Zeitpunkt in Fugen, Holz, Bodenbelag und Estrich eingezogen. Ein Tuch nimmt die Oberfläche ab und verteilt den Rest über Flächen, die vorher unbelastet waren. Deshalb sagt eine optisch saubere Stelle nichts darüber, wie es unter dem Belag aussieht. Auch der Geruch hält sich so lange, wie die Quelle im Material bleibt, und verschwindet mit ihr. Wir arbeiten nach der Biostoffverordnung, tragen kontaminiertes Material ab, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Vor allem mit einer Besichtigung, und die kostet nichts. Wie hoch der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume, bei einer Wohnungsauflösung zusätzlich nach Menge und Beschaffenheit des Hausrats. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das hängt vom Einzelfall ab und lässt sich beim Termin vor Ort klären. Eine Auflösung über mehrere Räume hat einen anderen Umfang als eine einzelne betroffene Fläche. Bei der Besichtigung sehen wir, was ansteht, und legen den Ablauf mit Ihnen fest.
Das lässt sich steuern. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, was Ihnen bekannt ist und wer den Zugang ermöglichen kann. Alles Weitere ergibt sich beim Termin in der Wohnung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
