Ein Telefonat genügt als Anfang, der übrige Ablauf folgt daraus. Zuerst wird besichtigt, dann liegt ein Angebot vor, erst danach wird gearbeitet. Wir führen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung aus, übernehmen eine Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Diespeck.
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Was nacheinander passiert
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft an einem Fundort arbeiten, beginnt dort keine Reinigung. Wir warten diese Freigabe ab.
- Warum die Oberfläche täuscht. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Eine Fläche kann sauber aussehen und im Material belastet sein, denn der biologische Zustand ist dem Auge nicht zugänglich. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch hat seine Quelle dort unten, er endet mit deren Entfernung.
- Der Anruf. Für den Anfang reicht, was sich in wenigen Sätzen schildern lässt: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist, ob Behörden beteiligt waren und wer den Auftrag erteilt und Zugang ermöglicht.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand von uns kommt zu den Räumen und beurteilt den Umfang. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Angebot. Danach steht schriftlich fest, was gemacht wird. Begonnen wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
- Ausführung. Die Einsatzfahrzeuge sind neutral gehalten, ohne Firmenbeschriftung. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke legen wir zur Seite und übergeben sie den Berechtigten. Aus der Wohnung geht nichts weg, solange die Freigabe dafür fehlt.
Wie groß der Aufwand ist, hängt vom Zustand der Räume ab und wird beim Termin vor Ort geklärt. Wer anruft, braucht dafür nichts vorzubereiten.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.