Nach einem Leichenfund steht zuerst die Frage, wer die betroffenen Räume reinigt und in welcher Reihenfolge das geschieht. Der Weg ist derselbe, ob es um eine Tatortreinigung geht, um eine Wohnung nach einem Todesfall oder um eine anschließende Wohnungsauflösung. Wer die Reihenfolge kennt, muss keine Entscheidungen treffen, die sich hinterher als Umweg herausstellen.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft an einem Fundort arbeiten, bleibt dort alles unberührt. Wir beginnen in Deggenhausertal erst, wenn die Räume freigegeben sind.
- Warum die Oberfläche täuscht. Haushaltsreiniger sind für Staub, Fett und Alltagsschmutz auf dichten Oberflächen gemacht. Dort endet ihre Leistung. Bei einer Leichenfundortreinigung sitzt das Problem tiefer: Rückstände sind in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich eingezogen. Ein Wischtuch nimmt sie nicht auf, es verteilt sie auf der Fläche. Eine Stelle kann optisch sauber sein und biologisch belastet bleiben. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material steckt. Ist sie entfernt, verschwindet er dauerhaft.
- Das erste Telefonat. Nützlich sind wenige Angaben: um welche Art von Fundort es sich handelt, welche Räume betroffen sind, welche Böden dort liegen, ob die Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht.
- Wir sehen uns die Räume an. Vor jeder Arbeit steht eine Besichtigung, die nichts kostet. Dabei zeigt sich, welche Flächen behandelt werden und welches Material heraus muss.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie bekommen vorab ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich steht. Erst nach Ihrer Zustimmung fängt die Arbeit an.
- Ausführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Am Ende erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung samt Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob eine Reinigung genügt, ob die gesamte Wohnung übernommen wird oder eine Auflösung dazukommt, klärt sich im Gespräch und bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.