Eine Wohnungsauflösung leert Räume, eine Reinigung nach einem Todesfall arbeitet im Material: in Bodenbelägen, Fugen, Holz und Estrich. Beides gehört zu unserer Arbeit, wird aber getrennt geplant, weil das eine mit Sortieren und Abtransport zu tun hat und das andere mit Rückständen, die auch nach dem Räumen noch da sind. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung ebenso wie die Wohnung nach einem Todesfall in Calberlah.
Haushaltsmittel wirken auf Oberflächen, und dort leisten sie viel. Sie kommen aber nicht dorthin, wo Rückstände nach einem Todesfall tatsächlich sitzen, denn diese ziehen in Ritzen, Bodenaufbau und Holz ein und bleiben dort, auch wenn der Raum darüber wieder sauber aussieht. Wischen verteilt sie über die Fläche, statt sie herauszuholen, und der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Deshalb entfernen wir betroffenes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten. Ist die Quelle heraus, ist auch der Geruch dauerhaft verschwunden.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und der lässt sich am Telefon nicht abschätzen. Deshalb sieht sich jemand von uns die Wohnung vorher kostenlos an. Danach erhalten Sie ein Angebot, das den Umfang schriftlich festhält, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Ist die Polizei beteiligt, beginnt die Arbeit erst nach der Freigabe des Ortes. Diese Entscheidung liegt bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, nicht bei uns und nicht bei den Angehörigen. Sobald sie vorliegt, wird die Besichtigung vereinbart, aus der sich Reihenfolge und Umfang der Arbeiten ergeben.
Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, von außen ist also nicht erkennbar, wer hier arbeitet. Wenn Sie Begegnungen im Treppenhaus vermeiden möchten, legen wir die Arbeitszeiten entsprechend.
Für ein erstes Bild genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt war und ob neben der Reinigung auch eine Wohnungsauflösung ansteht.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
