Nach einem Leichenfund steht früher oder später die Frage, was mit der Wohnung weiter geschieht. Davor liegt die Reinigung, und die ist unsere Aufgabe. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung. Der Ablauf in Buttenheim folgt einer festen Reihenfolge.
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Was nacheinander passiert
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, beginnt keine Reinigung, solange die Räume nicht freigegeben sind. Bis dahin bleibt der Zugang gesperrt.
- Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Rückstände sitzen dann im Material und nicht auf der Oberfläche. Eine Fläche kann darum sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hängt daran: er bleibt, solange die Quelle im Material steckt, und er ist dauerhaft weg, wenn sie entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Für eine erste Einordnung genügen wenige Angaben: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe der Behörden vorliegt und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht.
- Besichtigung. Jemand von uns sieht sich die Räume vor Ort an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Vor Arbeitsbeginn liegt ein Angebot vor, in dem steht, was gemacht wird. Erst nach Ihrer Zustimmung fangen wir an.
- Die Durchführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dafür setzen wir VAH-gelistete Präparate ein. Je nach Lage bleibt es bei der Reinigung, oder wir übernehmen die Wohnung nach dem Todesfall vollständig und räumen sie. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Wer nicht sicher ist, ob sein Fall eine Reinigung oder eine Wohnungsauflösung ist, klärt das im Telefonat. Eine kurze Schilderung reicht dafür aus.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.