Solange die Polizei einen Fundort nicht freigegeben hat, liegt die Entscheidung über den Beginn der Arbeiten nicht bei den Angehörigen, sondern bei der Behörde. Danach entscheidet der Auftraggeber über Umfang und Zeitpunkt. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Bruchhausen-Vilsen.
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Was nacheinander passiert
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei oder die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, beginnt keine Reinigung, bevor der Ort freigegeben ist. Bis dahin bleibt alles unverändert.
- Nicht selbst reinigen. Wie weit Rückstände ins Material gegangen sind, lässt sich am Anschein nicht ablesen. Sie ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Eine Fläche sieht dann sauber aus, obwohl der biologische Zustand darunter ein anderer ist. Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie zu entfernen. Und der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Wie groß der betroffene Bereich wirklich ist, zeigt erst die Besichtigung.
- Die erste Schilderung. Am Telefon geht es um die Art des Fundes, um die betroffenen Räume und darum, wie lange die Wohnung in diesem Zustand war. Wer möchte, dass Begegnungen im Haus vermieden werden, sagt das hier; die Arbeitszeiten lassen sich danach richten.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und beurteilt, was zu tun ist. Das kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem die einzelnen Arbeiten stehen. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder die Wohnung wird vollständig geräumt und übergeben.
Am Anfang steht ein Telefonat, in dem die Lage kurz beschrieben wird. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.