Nach einem Todesfall in einer Wohnung stellt sich bald die Frage, was mit den Räumen weiter geschieht. Vor einer Neuvermietung oder einem Verkauf muss aus dem Material heraus, was dort zurückgeblieben ist. Das ist unsere Arbeit: die Wohnung nach einem Todesfall, Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, auf Wunsch auch die gesamte Wohnungsauflösung. Wir kommen nach Breitengüßbach, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Sichtbar ist der kleinere Teil. Rückstände sinken in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich ein. Wird nur die Oberfläche behandelt, wirkt die Fläche sauber, während das Material darunter belastet bleibt. Wischwasser trägt Rückstände zusätzlich in Bereiche, die vorher frei waren. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Boden sitzt. Wir nehmen belastetes Material heraus und desinfizieren die betroffenen Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten. Ist die Quelle weg, ist der Geruch dauerhaft weg.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb wird die Wohnung vorher besichtigt, kostenlos. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot über den vollen Umfang. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Ja. Sie erhalten eine Rechnung, in der die einzelnen Posten aufgeschlüsselt sind, dazu eine Dokumentation der Arbeiten. Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Was daraus wird, entscheidet die Versicherung selbst.
Am Anblick nicht. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, weil das Auge nur die Oberfläche prüft. Sicherheit gibt die Besichtigung: dabei wird geprüft, welche Bereiche betroffen sind und welches Material heraus muss.
Für ein erstes Bild genügt eine kurze Schilderung am Telefon: um welche Räume es geht, was bekannt ist und wer den Zugang ermöglichen kann. Sollen Begegnungen im Haus vermieden werden, legen wir die Arbeitszeiten entsprechend.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
