Was in Bodenbelag, Fugen und Estrich eingezogen ist, bleibt im Material, bis es dort herausgeholt wird; von der Oberfläche allein löst es sich nicht. Für Wohnungen und Häuser in Braunlage übernehmen wir deshalb Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Gearbeitet wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Sauber aussehen und sauber sein sind hier zwei verschiedene Dinge. Teppichrücken, Dielen, Fugen und der Estrich darunter sind saugfähig, sie nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es nach oben nicht wieder her. Ein Wischgang über die Fläche verteilt Rückstände eher, als dass er sie entfernt, und der Geruch bleibt, solange seine Quelle im Material sitzt. Wir arbeiten nach der Biostoffverordnung, nehmen kontaminiertes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Der Aufwand richtet sich danach, wie die Räume tatsächlich aussehen, weshalb wir vorab keine Pauschale nennen. Vor Beginn sehen wir uns die Wohnung kostenlos an. Danach steht der Umfang in einem Angebot, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Bei einer Wohnungsauflösung spielt hinein, wie viele Räume betroffen sind und wie viel Hausrat darin steht, bei einer Reinigung, wie weit die Rückstände in die Bausubstanz gegangen sind. Beurteilen lässt sich beides erst, wenn jemand die Räume gesehen hat.
Auch das ergibt sich aus der Besichtigung, weil der Zustand der einzelnen Räume darüber entscheidet. Mit dem Material, in dem die Quelle sitzt, verschwindet auch der Geruch dauerhaft. Unsere Teams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor, und auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Am Telefon genügt eine knappe Schilderung dessen, was vorgefunden wurde. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung in der Wohnung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
