Nach einem Todesfall in einer Wohnung bleibt Arbeit zurück, die niemand allein erledigen muss. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung in Borkum. Tatortreinigung und jede Arbeit an einem Fundort beginnen erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Nein, weil die Oberfläche der kleinere Teil des Problems ist. Rückstände ziehen in Teppich, Dielen, Fugen und bis in den Estrich. Was dort sitzt, bleibt sitzen, auch wenn der Boden danach sauber aussieht. Sichtbare Sauberkeit sagt nichts über den biologischen Zustand einer Fläche. Wischen verteilt die Kontamination zusätzlich in Bereiche, die vorher unberührt waren. Deshalb wird betroffenes Material entfernt und fachgerecht entsorgt, statt es zu überdecken, und die freigelegten Flächen werden desinfiziert.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang der Arbeit, deshalb gibt es keine Pauschale. Zuerst sieht sich jemand die Wohnung an, diese Besichtigung ist kostenlos. Danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Nein. Nötig ist, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang zu den Räumen ermöglicht. Wenn Sie weit entfernt wohnen oder die Wohnung nicht mehr betreten möchten, lässt sich das so einrichten. Unsere Teams kommen mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung. Bei einer Wohnungsauflösung wird nichts entsorgt, bevor die Freigabe dafür vorliegt, und über den Umgang mit dem Hausrat entscheiden die Berechtigten.
Ja. Der Geruch hat eine Quelle im Material, er hängt nicht in der Luft. Ist dieses Material entfernt, ist damit auch die Ursache beseitigt, und der Geruch kommt nicht wieder.
Für eine erste Einschätzung genügt eine kurze Schilderung am Telefon: was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Räume sind. Alles Weitere wird bei der Besichtigung geklärt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
