Ob eine Wohnung nach einem Leichenfund wieder vermietet oder verkauft werden kann, entscheidet sich unter dem Bodenbelag und nicht an der Oberfläche. Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung setzen deshalb dort an, wo Rückstände ins Material gegangen sind: in Fugen, in Holz, in den Estrich. Wir übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall vollständig, einschließlich der Wohnungsauflösung, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort in Baunach freigegeben haben.
Weil ein Lappen Rückstände über die Fläche verteilt, statt sie aufzunehmen. Die belastete Zone wird dadurch eher größer als kleiner, und was bereits in Fugen, Bodenkleber und Estrich gezogen ist, bleibt davon ohnehin unberührt. Eine Fläche kann optisch einwandfrei aussehen und biologisch weiter belastet sein. Auch der Geruch hängt am Material: er ist weg, wenn die Quelle darin beseitigt ist. Deshalb wird kontaminiertes Material ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sieht sich das vorher jemand an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Sie erhalten danach ein Angebot mit dem festgelegten Umfang, und erst mit Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit.
Sie bekommen eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation des Einsatzes. Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Versicherung vorlegen. Was daraus folgt, entscheidet Ihre Versicherung.
Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden. Das betrifft besonders die Wohnungsauflösung, bei der mehr Material aus dem Haus getragen wird als bei der Reinigung selbst. Auch die Sortierung der Räume lässt sich in diesen Rahmen legen.
Für ein erstes Bild genügt am Telefon die Auskunft, welche Räume betroffen sind und ob die Freigabe vorliegt. Danach wird ein Termin für die Besichtigung festgelegt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
