Was an einem Fundort zurückbleibt, bleibt im Material, auch wenn der Raum wieder aufgeräumt aussieht. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es von allein nicht wieder her. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung in Baiersdorf, kümmern uns um Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf. Diese Seite beschreibt, in welcher Reihenfolge das abläuft.
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Was nacheinander passiert
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort nicht freigegeben haben, beginnt keine Reinigung. Erst danach lässt sich der weitere Ablauf planen.
- Nichts selbst putzen. Eine gewischte Fläche sieht sauber aus. Über den Zustand darunter sagt dieser Eindruck nichts. Was in Fugen, in Holz, in einen Teppichrücken oder in den Estrich gezogen ist, bleibt dort liegen. Ein Lappen holt es nicht heraus, er trägt es in angrenzende Flächen weiter. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, er sitzt in diesem Material und verschwindet, sobald die Quelle daraus entfernt ist.
- Das Vorgespräch. Hilfreich ist, welche Räume betroffen sind, ob die Polizei beteiligt war und wie wir in die Wohnung kommen. Wenn im Haus niemand etwas mitbekommen soll, lässt sich das hier sagen: unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Angebot. Sie bekommen den Umfang schriftlich, bevor jemand anfängt. Erst nach Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie an die Berechtigten. Entsorgt wird nichts ohne Ihre Freigabe.
Ob es bei der Reinigung bleibt oder eine Wohnungsauflösung dazukommt, entscheidet sich nach der Besichtigung. Bis dahin legt sich niemand fest, und Kosten entstehen nicht.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.