An einem Fundort reicht Putzen nicht aus. Reiniger und Tuch erreichen die Oberfläche, die Rückstände sitzen tiefer: in Bodenbelägen, Fugen, Holz und im Estrich darunter. Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung heißen deshalb ausbauen und entsorgen, nicht wischen. Ebenso übernehmen wir Wohnungen nach einem Todesfall in Arzberg, bis hin zur vollständigen Wohnungsauflösung.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt am Ort nichts, solange die Freigabe fehlt. Wir warten diesen Punkt ab und betreten die Räume erst danach.
- Die Räume unberührt lassen. Wie weit die Rückstände reichen, ist von außen nicht zu erkennen. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, weil das Material darunter aufgenommen hat, was oben schon nicht mehr zu sehen ist. Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie herauszuholen, und ein Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Wie viel tatsächlich heraus muss, beurteilen wir erst, wenn wir vor den Flächen stehen.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügt, was Sie wissen: welche Räume betroffen sind, ob die Polizei da war, wie lange die Wohnung verschlossen stand. Fachbegriffe braucht es dafür nicht.
- Die Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Räume an, prüfen Böden und angrenzende Flächen und schätzen den Umfang ein. Die Besichtigung kostet nichts. Wir kommen mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung.
- Was im Angebot steht. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor jemand anfängt: welche Arbeiten anfallen und welches Material das Haus verlässt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Ausführung. Kontaminiertes Material bauen wir aus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Geht es um eine Wohnung nach einem Todesfall, sichern wir Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nur, was Sie freigegeben haben.
Ob am Ende eine Reinigung genügt oder die Wohnung vollständig geräumt wird, entscheidet der Zustand der Räume. Das klärt die Besichtigung, und danach steht der Aufwand fest.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.