Ein Anruf setzt den Ablauf in Gang, alles Weitere ergibt sich daraus. Zu unserer Arbeit in Arendsee gehören Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Welche davon Ihr Fall braucht, muss vorab niemand entscheiden.
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So geht es weiter
- Zuerst die Freigabe. War die Polizei eingeschaltet, bleibt die Wohnung zu, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft sie freigeben. Vorher beginnt bei uns nichts.
- Nicht selbst reinigen. Wie weit etwas gegangen ist, lässt sich am Boden nicht ablesen. Rückstände ziehen in Beläge, Fugen, Holz und Estrich, und eine Fläche kann sauber wirken, während sie biologisch belastet ist. Wer mit Eimer und Reiniger darübergeht, verteilt die Rückstände, statt sie herauszuholen, und der Geruch bleibt, weil seine Quelle im Material sitzt. Beurteilen lässt sich das Ausmaß erst, wenn jemand die Räume gesehen hat.
- Das erste Telefonat. Am Telefon hilft es, wenn Sie sagen können, um welche Räume es geht, was Sie wissen und ob die Polizei beteiligt war. Sollen Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden, lassen sich die Arbeitszeiten danach legen.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Dabei zeigt sich, was tatsächlich betroffen ist und was unangetastet bleiben kann.
- Was im Angebot steht. Vorab bekommen Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten festgehalten ist. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird zusätzlich der gesamte Inhalt der Wohnung geräumt, sodass die Räume am Ende leer und gereinigt sind.
Ist die Quelle im Material entfernt, ist damit auch der Geruch dauerhaft weg. Mehr als dieses erste Gespräch braucht es für den Anfang nicht.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.