In einer Wohnung steht das Leben eines Menschen. Was mit den Sachen darin geschieht, wird vorher besprochen und nicht beim Räumen entschieden. Wir sagen bei der Besichtigung, was gereinigt und was geräumt wird. Unsere Arbeit ist Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, dazu die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Adelsdorf.
Weil das Auge kein Maßstab ist. Eine Fläche kann sauber wirken und trotzdem belastet sein. Ein Boden sieht trocken und geputzt aus, während unter dem Belag noch etwas sitzt. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein, und dort sieht man sie nicht mehr. Wischen holt sie nicht heraus, es verteilt sie nur. Wir entfernen deshalb das belastete Material und desinfizieren die Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten. Auch der Geruch hängt daran: er verschwindet, sobald die Quelle im Material weg ist.
Vom Zustand der Räume. Wie viel gereinigt, entfernt und desinfiziert werden muss, sieht man erst vor Ort. Eine Summe ohne Blick in die Räume wäre geraten. Die Besichtigung kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung ermöglicht. Viele Angehörige wollen die Räume nicht mehr betreten, und das ist möglich. Wenn Sie es wünschen, legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus keine Begegnungen gibt.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Wie viel geräumt werden muss und wie weit die Rückstände ins Material gezogen sind, macht dabei den Unterschied. Sicher ist nur der Anfang: Wir beginnen, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Für den Anfang genügt ein Gespräch. Sie schildern, was Sie wissen, den Rest klären wir bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
