Ein Mieter ist in seiner Wohnung in Xanten verstorben. Die Polizei hat die Tür versiegelt. Als Vermieter stehen Sie vor verschlossener Tür und haben viele Fragen: Wer ist zuständig? Wer zahlt die Reinigung? Und wann erhalte ich wieder Zugriff auf mein Eigentum? Diese Situation erfordert ein strukturiertes Vorgehen, um rechtliche Fehler und unnötige Kosten zu vermeiden.
Der Tod eines Mieters beendet den Mietvertrag nicht automatisch. Nach § 563 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben oder eintrittsberechtigte Haushaltsmitglieder über. Diese haben ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat, nachdem sie vom Todesfall erfahren haben. Gibt es keine Erben oder schlagen alle das Erbe aus, bleibt Ihnen als Vermieter nur der Weg über das Nachlassgericht. Das Gericht bestellt einen Nachlasspfleger, der den Nachlass verwaltet und das Mietverhältnis kündigt. Dieser Prozess kann in Nordrhein-Westfalen mehrere Monate dauern, in denen die Wohnung blockiert bleibt.
Solange die Wohnung polizeilich versiegelt ist, dürfen Sie diese unter keinen Umständen betreten. Das Brechen eines Siegels ist eine Straftat. Erst nach der offiziellen Freigabe durch die Staatsanwaltschaft kann die weitere Vorgehensweise mit den Erben oder dem Nachlasspfleger geklärt werden. Nutzen Sie diese Wartezeit, um sich auf die notwendigen Sanierungsschritte vorzubereiten.
Die Erben haften für alle Kosten, die durch den Todesfall in der Wohnung entstehen. Dazu gehören die professionelle Reinigung, die Entsorgung von kontaminiertem Inventar und eventuelle Renovierungsarbeiten. Reicht der Nachlass nicht aus, um die Kosten zu decken, bleiben Vermieter oft auf den Ausgaben sitzen. Prüfen Sie deshalb Ihre Gebäudeversicherung. Viele Policen decken Schäden durch Leichenflüssigkeiten und die damit verbundene Sanierung ab. AST Deutschland erstellt eine detaillierte Fotodokumentation und eine nachvollziehbare Rechnung, die von Versicherungen anerkannt wird. Auch die Mietkaution kann zur Deckung der Kosten herangezogen werden.
Nach der Freigabe der Wohnung ist eine fachgerechte Sanierung entscheidend für die schnelle Wiedervermietung. Je nach Liegezeit und Todesursache sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich. Eine einfache Grundreinigung reicht selten aus. Unsere staatlich geprüften Desinfektoren arbeiten streng nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Biostoffverordnung (BioStoffV). Wir verwenden ausschließlich VAH-gelistete Desinfektionsmittel und unsere Mitarbeiter tragen persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III gemäß TRBA 250.
Die Sanierung umfasst die Entfernung aller biologischen Rückstände, die Desinfektion der betroffenen Bereiche und die Geruchsneutralisation. Bei starker Kontamination kann es nötig sein, Bodenbeläge, Estrich oder Putz zu entfernen. Eine Tatortreinigung beginnt preislich bei 500 €, eine Ozonbehandlung zur Beseitigung hartnäckiger Gerüche kostet 12 €/m². Für eine genaue Kalkulation ist eine kostenlose Besichtigung vor Ort in Xanten unumgänglich. Sie erhalten von uns ein verbindliches Festpreisangebot. Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005, um einen Termin zu vereinbaren.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Xanten. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Der Vermieter sollte zunächst die Erben kontaktieren und das Mietverhältnis kündigen. Ist keine Kontaktaufnahme möglich, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt oder das Nachlassgericht. Wir unterstützen in Xanten bei der praktischen Umsetzung.
Wir führen nach der Reinigung in Xanten eine Abschlusskontrolle durch. Dabei werden alle Oberflächen auf Rückstände geprüft und bei Bedarf nachbehandelt. Die Ergebnisse werden dokumentiert.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Xanten sollte der Vermieter informiert werden.
Ja, in Xanten und der gesamten Region Nordrhein-Westfalen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
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