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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Werdau

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Mieter verstorben in Werdau: Rechtslage und Handlungsschritte für Vermieter

Wurde ein Mieter tot in Wohnung gefunden und Sie wissen nicht, wie Sie als Vermieter vorgehen sollen? Diese Situation stellt Eigentümer vor rechtliche und praktische Herausforderungen. Das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod – stattdessen greifen klare gesetzliche Regelungen, die Sie kennen sollten.

Nach § 563 BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über. Das bedeutet: Die Wohnung bleibt rechtlich vermietet, auch wenn der ursprüngliche Mieter verstorben ist. Betreten dürfen Sie die Räume trotzdem nicht ohne Erlaubnis der Erben oder des Nachlassgerichts. Selbst versiegelte Wohnungen bleiben tabu – ein eigenmächtiger Zutritt kann Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Kontaktieren Sie das Nachlassgericht zur Erbenermittlung

Ihr erster Schritt führt zum örtlichen Nachlassgericht in Werdau. Dort erfahren Sie, wer die Erbfolge antritt oder ob ein Nachlasspfleger bestellt wird. Dieser Prozess dauert meist 4-8 Wochen – eine Zeit, in der die Mietzahlungen weiterlaufen.

Dokumentieren Sie alle Kontakte und Fristen sorgfältig. Falls sich keine Erben melden, übernimmt der vom Nachlassgericht bei verstorbenem Mieter bestellte Nachlasspfleger die Abwicklung. Er entscheidet über Kündigung, Wohnungsräumung und anfallende Kosten. Fordern Sie schriftlich die Übernahme der laufenden Mietkosten ein – diese Ansprüche haben Sie auch gegen den Nachlass.

Klären Sie die Kostenübernahme bei Mieter Tod Wohnung

Reinigung und Sanierung nach einem Todesfall können mehrere tausend Euro kosten. Oft zahlen Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen diese Ausgaben. Fragen Sie die Erben gezielt nach bestehenden Policen und lassen Sie sich Versicherungsunterlagen zeigen.

Eine kostenlose Besichtigung durch Fachbetriebe verschafft Ihnen Klarheit über den Sanierungsaufwand. Professionelle Tatortreiniger erstellen detaillierte Kostenvoranschläge und prüfen Versicherungsoptionen. Rufen Sie ☎︎ 0800 6003005 an, um eine unverbindliche Begutachtung zu vereinbaren.

Beauftragen Sie die fachgerechte Mietwohnung Todesfall Sanierung

Erst nach Klärung der Erbfolge darf die Wohnungsräumung beginnen. Dabei geht es um das Entfernen von Möbeln – oft sind Spezialreinigungen nötig. Körperflüssigkeiten, Verwesungsgerüche oder Schimmelbildung erfordern den Einsatz von VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln nach TRBA 250.

Ozonbehandlungen neutralisieren hartnäckige Gerüche zuverlässig und kosten etwa 12 €/m². Zertifizierte Betriebe arbeiten nach RKI-Richtlinien und sorgen dafür, dass die Wohnung wieder uneingeschränkt vermietbar wird. Die Investition in professionelle Sanierung zahlt sich aus – sie verhindert Mietausfälle und Wertverlust.

Planen Sie die diskrete Wiedervermietung

Nach abgeschlossener Sanierung können Sie die Wohnung wieder vermarkten. Seriöse Fachfirmen arbeiten so diskret, dass Nachbarn oft nichts von den Arbeiten mitbekommen. Das schützt Sie vor Stigmatisierung und erleichtert die Neuvermietung.

Bewahren Sie alle Rechnungen und Nachweise auf. Diese können Sie steuerlich geltend machen oder bei Versicherungsansprüchen verwenden. Professionelle Dokumentation der Sanierungsarbeiten schafft Rechtssicherheit gegenüber künftigen Mietern.

Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Mieter verstorben Werdau

Die Abwicklung nach dem Tod eines Mieters überfordert viele Vermieter. Spezialisierte Dienstleister kennen alle rechtlichen Fallstricke und übernehmen die komplette Sanierung. Kontaktieren Sie ☎︎ 0800 6003005 für eine kostenlose Beratung und Besichtigung in Werdau. Erfahrene Fachkräfte begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Schadensbewertung bis zur schlüsselfertigen Übergabe.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
Kostenlose Beratung: ☎︎ 0800 6003005

Weitere Leistungen in Werdau

FAQ: Wohnungsräumung nach Todesfall in Werdau

An wen wende ich mich für Wohnungsräumung nach Todesfall in Werdau?

Für Wohnungsräumung nach Todesfall in Werdau erreichen Sie uns unter 0800 6003005 (kostenlos, 24/7). Schildern Sie kurz die Situation — wir kümmern uns um alles Weitere. Sie können auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload nutzen.

Arbeiten Sie diskret bei der Wohnungsräumung nach Todesfall in Werdau?

Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Werdau für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.

Gibt es einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Werdau?

Die Kosten variieren je nach Einsatzumfang. Kleinere Einsätze in Werdau beginnen bei einigen hundert Euro, umfangreiche Sanierungen können mehrere tausend Euro betragen. Rufen Sie 0800 6003005 an — der Kostenvoranschlag ist kostenlos.

Darf der Vermieter die Wohnung in Werdau nach dem Tod des Mieters räumen lassen?

In der Regel sind die Erben des Mieters für die Räumung zuständig. Lehnen die Erben das Erbe ab oder sind sie nicht erreichbar, kann der Vermieter in Werdau die Räumung nach Rücksprache mit dem Nachlassgericht veranlassen.

Kann ich Fotos von der betroffenen Wohnung in Werdau schicken?

Ja, über unser Online-Formular können Sie Ihren Fall beschreiben und Fotos hochladen. Wir melden uns zeitnah mit einem Kostenvoranschlag für Werdau. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.



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